Erklärung zur Barrierefreiheit
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hessisches Behinderten-Gleichstellungsgesetz (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (HVBIT) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung wurde am 05.05.2022 erstellt.
Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der HVBIT, die auf der Grundlage von § 14 des HessBGG erlassen wurde. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im Juni 2022 durchgeführten Selbstbewertung.
Nach §3 Abs. 5 können öffentliche Stellen im Einzelfall von einer barrierefreien Gestaltung absehen, wenn die Einhaltung der Anforderungen zur barrierefreien Gestaltung eine unverhältnismäßige Belastung darstellt.
Nicht barrierefreie Inhalte
Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Ausnahmen teilweise vereinbar.
Unvereinbarkeit mit der HVBIT
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit § 3 Absatz 1 der HVBIT und aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Es kann Farb-Kombinationen geben, in denen Kontraste nicht vollständig die Anforderungen erfüllen.
Videoplayer: Die Bedienelemente zur Aktivierung von Untertiteln und Audiodeskription befinden sich nicht auf der gleichen Interaktionsebene wie die Bedienelemente zur Wiedergabe.
Dateien und Videos: Die auf der Webseite bereitgestellten .pdf-Dateien sind nur zum Teil barrierefrei gestaltet. Gleiches gilt für Videos (Untertitelung). Zudem sind nicht alle Inhalte in leichter Sprache verfügbar.
Unverhältnismäßige Belastung
Es ist möglich, dass nicht alle Fotos eine Textalternative erhalten. Dadurch ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.1.1 nicht erfüllt. Wir sind der Ansicht, dass eine Behebung eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen darstellen würde. Bei zukünftig eingestellten Fotos werden wir darauf achten, Beschreibungen hinzuzufügen. Für das eingebundene Video ist keine Audiodeskription vorhanden. Dadurch ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.2.5. (Audiodeskription aufgezeichnet) nicht erfüllt. Wir sind der Ansicht, dass eine Behebung eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen darstellen würde.
Kein Anwendungsfall
Es liegen keine Inhalte vor, die nicht in den Anwendungsbereich des § 3 Absatz 1 HVBIT fallen.
Feedback und Kontakt:
Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung von strasse-hat-zukunft.de auffallen, können Sie gerne mit uns in Verbindung treten.
info@strasse-hat-zukunft.de
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen?
Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sind wir dankbar, bitte sprechen Sie uns über o.g. Emailadresse an.
Barrierefreiheit von Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement
Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement
Wilhelmstraße 10
65185 Wiesbaden
Telefon: +49 611 366-0
E-Mail: info@mobil.hessen.de
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sitz: Regierungspräsidium Gießen
Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Landesbeauftragte für barrierefreie IT
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen
Telefon: +49 641 303 - 2901
E-Mail: Durchsetzungsstelle-LBIT@rpgi.hessen.de