RS 4 – Radschnellweg Euregio (RS 4) Aachen – Herzogenrath
Projektträger: Städteregion Aachen
Kooperationspartner: Stadt Aachen, Stadt Herzogenrath und Straßen.NRW
Gefördert durch: Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes NRW
Derzeitiger Planungsstand: Vorplanung
Gemeinsames Radverkehrsprojekt von niederländischen und deutschen Kommunen. Der geplante Radschnellweg verbindet mit einer Gesamtlänge von 14 km die Stadt Aachen als Oberzentrum mit dem Mittelzentrum Herzogenrath auf deutscher Seite. Auf niederländischer Seite ist die Anbindung mit dem Oberzentrum Heerlen und dem Mittelzentrum Kerkrade geplant.
Der geplante Verlauf ist im Radroutenplaner NRW dargestellt:
Für den RS4 werden voraussichtlich sechs neue Überführungsbauwerke (Brücken) errichtet. Ein Bauwerk soll über die Kohlscheider Straße (L232)/Toledoring (L260) führen.
Vor Planung dieses Brückenbauwerks muss der genaue Standort festgelegt werden. Die möglichen Varianten werden dabei u.a. hinsichtlich der Auswirkungen auf die Schutzgüter (Menschen, Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter) im Rahmen einer Umweltverträglichkeitsstudie untersucht.
Das geplante Bauwerk wird voraussichtlich 330 Meter lang sein.
Derzeitiger Stand:
- Eine Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) wird derzeit erstellt.
- Die Findung der nach der UVS umweltverträglichsten Linie geht als Entscheidungskriterium in den Gesamtvariantenvergleich der sich aktuell noch in Bearbeitung befindlichen Voruntersuchung mit ein.
- Es erfolgt eine Abwägung zwischen verschiedenen Varianten im Bauwerksbereich mit Auswirkungen auf die Schutzgüter Mensch mit dem Entfall von Kleingärten in einer Kleingartenanlage sowie den Schutzgütern Tiere, Pflanzen, Luft und Klima mit dem Entfall von hochwertigen Gehölzflächen.
- Prozessbeteiligte: Träger Öffentlicher Belange (TÖB’s) / Straßen.NRW / Ingenieurbüro für Umweltplanung
Nächste Schritte im Planungsprozess:
- Die Voruntersuchungsunterlagen werden mit der „gewählten Linie“ anschließend mit dem für Verkehr zuständigen Ministerium abgestimmt (PA2-Termin „Vorauswahl der bevorzugten Variante“)
- Anschließend erfolgen eine Bürgerbeteiligung sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (TÖB) mit Berücksichtigung und Würdigung aller Stellungnahmen als Linienabstimmungsverfahren.
- Gegebenenfalls erfolgt aufgrund der Würdigung von Einwendungen eine Überarbeitung.
- Die Zustimmung zur bevorzugten Linie erfolgt im Anschluss durch das für den Verkehr zuständige Ministerium.
- Darauffolgend wird im Rahmen der Entwurfsplanung der Radschnellweg in Lage, Höhe und Querschnitt geplant. Hieraus ergeben sich die Randbedingungen für die konstruktive Planung des Brückenbauwerks.
- Dann erfolgt, parallel zur Entwurfsplanung der Strecke, die konkrete Planung des Brückenbauwerks.
- Anschließend Genehmigungsplanung > Planfeststellungsverfahren > Ausführungsplanung > Bau