MÖGLICHKEIT ZUR BESCHLEUNIGUNG DER PLANUNG VON VERKEHRSPROJEKTEN

Erstmalig wird bei einem Straßenbauprojekt der Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt (LSBB) die Möglichkeit der Planungsbeschleunigung im Rahmen des § 17 FStrG angewandt. Am Beispiel der Erneuerung der B 189 Elbebrücke Wittenberge wird aufgezeigt, was es heißt, ohne Planfeststellungsverfahren zu planen.