Maximalrecycling
zur Ressourcenschonung
Baden-Württemberg praktiziert das Maximalrecycling von Asphaltgranulat, um Straßenbaumaßnahmen in besonderer Weise ressourcenschonend und nachhaltig umzusetzen.
Die Straßenbauverwaltung des Landes Baden-Württemberg berücksichtigt Maximalrecycling seit 01.01.2021 bei allen Erhaltungsbaumaßnahmen auf Landesstraßen.

Fortschreibungen der Ergänzungen zu den Technischen
Vertragsbedingungen Baden-Württemberg (ETV-StB-BW)
Gemäß der aktuellen Fassung dürfen bei Trag- und Binderschichten aus Asphaltbeton 60-80 M.-% Asphaltgranulat (AG) sowie 40-50 M.-% AG in Asphaltbetondeckschichten (ausgenommen in Frosteinwirkungszone III) Verwendung finden. Bei der Mischgutherstellung besteht gegenüber den ZTV und TL Asphalt-StB 07/13 Bindemittelfreiheit im Sinne der TL-Bitumen-StB 07/13. Das resultierende Bindemittelgemisch darf bei Asphalttrag- und Asphaltbinderschichten zudem eine Stufe härter ausfallen als im Bauvertrag gefordert.