Maximalrecycling zur Ressourcenschonung
Baden-Württemberg praktiziert das Maximalrecycling von Asphaltgranulat, um Straßenbaumaßnahmen in besonderer Weise ressourcenschonend und nachhaltig umzusetzen.
Die Entwicklung dieser neuartigen Bauweise beginnt in Baden-Württemberg im Jahr 2011. Bis 2015 wurden 38 Pilotstrecken in verschiedenen Frosteinwirkungszonen (I-III) und mit unterschiedlichen Verkehrsbelastungen (Bk1,0-Bk10) umgesetzt.
An 23 der 38 Strecken wurden labortechnische Untersuchungen durchgeführt. Deren Ergebnisse zeigen eine gleichwertige Dauerhaftigkeit von Strecken gegenüber konventionellen Bauweisen. Anhand der gewonnenen Erkenntnisse wurden die Regelungen in den Ergänzungen zu den Technischen Vertragsbedingungen für Baden-Württemberg (ETV-StB-BW Teil 3) fortgeschrieben bis zur aktuellen Fassung 2020.
Im Jahr 2020 überprüfte die Straßenbauverwaltung Baden-Württemberg die Zustandsmerkmale aller Pilotstrecken nach einer Liegedauer von nunmehr 5 bis 10 Jahren. Die große Mehrheit der Pilotstrecken befindet sich in ähnlichem Zustand zu konventionell gebauten Strecken mit vergleichbarer mechanischer und klimatischer Exposition.
Die Straßenbauverwaltung des Landes Baden-Württemberg berücksichtigt Maximalrecycling seit 01.01.2021 bei allen Erhaltungsbaumaßnahmen auf Landesstraßen.
Fortschreibungen der Ergänzungen zu den Technischen
Vertragsbedingungen Baden-Württemberg (ETV-StB-BW)
Gemäß der aktuellen Fassung dürfen bei Trag- und Binderschichten aus Asphaltbeton 60-80 M.-% Asphaltgranulat (AG) sowie 40-50 M.-% AG in Asphaltbetondeckschichten (ausgenommen in Frosteinwirkungszone III) Verwendung finden. Bei der Mischgutherstellung besteht gegenüber den ZTV und TL Asphalt-StB 07/13 Bindemittelfreiheit im Sinne der TL-Bitumen-StB 07/13. Das resultierende Bindemittelgemisch darf bei Asphalttrag- und Asphaltbinderschichten zudem eine Stufe härter ausfallen als im Bauvertrag gefordert.