Nachhaltige Mobilität: Ein breiter Fächer an Förderung und Beratung
Die Verkehrswende hin zu einem nachhaltigen Mobilitätssystem der Zukunft macht ein Set an Maßnahmen erforderlich, die wirksam ineinandergreifen. So treffen beispielsweise investive Maßnahmen des Radwegeausbaus auf Umsteigeanlagen für die Anbindung an den ÖPNV. Diese ergänzen sich gegenseitig für eine entsprechend attraktivere ÖPNV-Nutzung.
Über ÖPNV Intermodalität stärken
Durch die attraktivere Gestaltung der Ein- und Umstiegsmöglichkeiten nachhaltiger Verkehrsmittel soll Autoverkehr reduziert werden. Um den Umstieg auf klima- und umweltfreundliche Verkehrsmittel attraktiver zu machen, werden insbesondere infrastrukturelle Maßnahmen im ÖPNV, wie bspw. die Reaktivierung von Schienenstrecken oder der barrierefreie Um- und Neubau von Haltestellen, Umsteigeanlagen, Mobilitätsstationen, Park+Ride- oder Bike+Ride-Anlagen, gefördert. Dabei fördern wir die Mobilität für alle, das meint Mobilitätsangebote, die auch von mobilitätseingeschränkten Personen eigenständig nutzbar sind.
Für den Radverkehr
Das Land Hessen fördert u.a. die Schließung von Netzlücken im Radhauptnetz Hessen, den regionalen und lokalen Radnetzen sowie der europäischen, nationalen und hessischen touristischen Radfernwege. Eine Ergänzung durch Raddirekt- und Radschnellverbindungen wird mitgedacht. Durch Schaffung einer einheitlichen Wegweisung, sicherer Abstellmöglichkeiten sowie die Beseitigung von Defiziten der Verkehrssicherheit wird die Nutzung der Radwege für die Bürgerinnen und Bürger in Hessen immer attraktiver.
Für den Fußverkehr
Eine Förderung des Fußverkehrs durch attraktive, barrierefreie und sichere Gehwege und Straßenquerungen liegt bei den Fördermöglichkeiten in Hessen ebenfalls im Fokus, insbesondere an Ortsdurchfahrten. Dabei geht es zum Beispiel um ausreichend breite Gehwege oder ein nicht zu starkes Längs- und Quergefälle. Blinde und sehbehinderte Menschen können sich an einer taktilen und visuellen Leitstruktur orientieren (Rippen- und Noppenplatten, Kontraste). Die Gestaltung von Straßenübergängen als getrennte Querungsstellen, mit unterschiedlicher Bordsteinhöhe berücksichtigt dabei die unterschiedlichen Anforderungen von blinden/sehbehinderten Menschen und Menschen im Rollstuhl.