ALLEEN SIND GEPFLANZTER KLIMASCHUTZ
Die Alleen in Mecklenburg-Vorpommern
befinden sich im Wandel
Aufgrund von Baumaßnahmen, insbesondere jedoch zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit, werden Alleebäume abgenommen und durch Neupflanzungen ersetzt. Diese Pflanzungen erfolgen vorwiegend an Bundes- und Landesstraßen sowie in geringerem Umfang auch im nachgeordneten Netz an kommunalen Straßen und ländlichen Wegen. Die Straßenbau- und Verkehrsverwaltung M-V leistet somit einen wichtigen Beitrag für die Förderung von Biodiversität und Klimaschutz.
Allee der Zukunft
25 Jahre alte Allee an der Ortumgehung Boizenburg. © strassen-mv.de
Dreireihige Alleenentwicklungsstrecke B 105 Teterow – Neu Panstorf. © strassen-mv.de
L 261 Trantow – Görmin mit Blühstreifen und integrierten Altbäumen. © strassen-mv.de
Alleenentwicklungsstrecke L 261 Trantow – Görmin mit 8 km Länge. © UmweltPlan GmbH
Leitbild und Pflanzstrategie
Das Leitbild der Straßenbau- und Verkehrsverwaltung M-V zur Alleenentwicklung ist an den vorhandenen Altalleen orientiert, berücksichtigt hierbei jedoch auch die aktuelle Rechtslage und das geltende Regelwerk. Dabei entstehen große zusammenhängende, landschaftsprägende Pflanzungen mit zumeist mehreren Hundert Alleebäumen und einigen Kilometern Länge in den regelwerkskonformen Abständen zur Fahrbahnkante (4,5 m an Bundesstraßen, 3,5 m an Landesstraßen, siehe Prinzipskizze).
Diese Neupflanzungen erreichen schon nach 20 bis 25 Jahren eine große Raumwirksamkeit und können das Straßen- und Land-schaftsbild in besonderer Weise prägen (siehe B 5 Ortsumgehung Boizenburg).
Im Optimalfall erfolgt der Grunderwerb, zumindest abschnittsweise, über Bodenordnungsverfahren, wie im dargestellten Bespiel der Landesstraße L 261. Altbäume aufgelöster Alleen im Bankett können in die Neupflanzungen integriert werden. Die Blühstreifen im Unterwuchs der Alleepflanzungen erhöhen die Biodiversität am Straßenrand.
Besonders herausragende Alleenentwicklungsstrecken in M-V:
- B 104 Teterow – Neu Panstorf (1.000 Bäume)
- B 104 Pasewalk – poln. Grenze (mehrere 1.000 Bäume)
- L 12 von A20 bis Bad Doberan (1.800 Bäume)
- L 261 Trantow – Görmin (1.000 Bäume)
Prinzipskizze einer Alleebaumpflanzung außerorts
Abstandsmaße gemäß Kabinettsbeschluss
x = bei Landesstraßen mind. 3,50 m
(bei Bundesstraßen mind. 4,50 m)
y = 2,5 m
In begründeten Ausnahmefällen kann ein geringerer Abstand gewählt werden. Dabei ist die Baumart (Kronentraufe, Wurzelbereich) zu berücksichtigen.
z = mind. 0,5 m
1) Wahl der Schutzeinrichtungen gemäß RPS (Richtlinie für passive Schutzeinrichtungen an Straßen); sollen keine vorgesehen werden, sind die Abstandsvorgaben zum Hindernis (Baum) zu beachten.
2) Eichenspaltpfähle zur Markierung des Grundstücks der Straßenbau- und Verkehrsverwaltung M-V.
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