DIGITALE TECHNOLOGIEN IN DER STRASSENBAU- UND VERKEHRSVERWALTUNG M-V
Auf Künstlicher Intelligenz (KI) basierendes Genehmigungsverfahren
Ausnahmegenehmigungen nach § 70 StVZO (Straßenverkehrsordnung) werden für Kraftfahrzeuge und ihre Kombinationen benötigt, die hinsichtlich ihrer Maße (Länge, Höhe, Breite), Gewichte (Achslasten, Gesamtmassen), Ausrüstung oder in sonstiger Weise von den Vorschriften der StVZO abweichen. Jährlich kommen im Landesamt für Straßenbau und Verkehr Mecklenburg-Vorpommern bis zu 2.000 Anträge auf Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO für verschiedenste Fahrzeugtypen an – bislang weitestgehend per Post oder per E-Mail.
Mit der neuen KI-basierten Fachanwendung „P 70“ wird das Genehmigungsverfahren vereinfacht. Nachdem die Bürgerinnen und Bürger den Antrag auf Ausnahmegenehmigung online im neuen MV-Serviceportal gestellt haben, wird er im Backoffice digital abgewickelt. Eingereichte Gutachten zur Erlangung einer Ausnahmegenehmigung, welche von einem Gutachter eines technischen Dienstes zuvor erstellt wurden, prüft eine KI-Komponente. Die KI ist darauf trainiert, die begutachteten Abweichungen und Auflagen selbstständig auszulesen und in einen Bescheid-Entwurf einzuarbeiten.
Im Ergebnis ist die Erteilung der Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO von der Antragstellung bis zur Erstellung weitestgehend digitalisiert und teilautomatisiert.